Umgang mit Sorgfaltspflichten (LkSG)

Wir stellen uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Wahrung der Menschenrechte sowohl in unserem eigenen Geschäftsbereich als auch in unseren Lieferketten.
Unser Denken und Handeln als Familienunternehmen ist geprägt von der Verantwortung für Mensch und Umwelt. Wir bekennen uns dazu Menschen- und damit zusammenhängende Umweltrechte stets zu achten, zu stärken, sowie ihrer Verletzung vorzubeugen, solche zu beenden oder zu minimieren.

Diese Grundsatzerklärung gilt für alle Unternehmen und Beschäftigte der Winkhaus Gruppe weltweit. Diese Erklärung ergänzt und konkretisiert unsere Haltung bezüglich der Menschenrechte und ist das maßgebliche Leitdokument.

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Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte

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